Katastrophenschutz
Hilfen bei Großschadenslagen und Großveranstaltungen
Der MHD ist seit 1956 (nach Gründung der Bundeswehr) als nicht staatliche Hilfsorganisation in der Gefahrenabwehr des Bundes ("Katastrophenschutz im Zivilschutz") und Landes NRW ("Großschadensabwehr") eingebunden. Dazu stellen Bund und Land den Maltesern materiell (Fahrzeuge, Feldkochherde, Zelte u.a.) ausgestatte Einsatzgliederungen zur Verfügung, die personell von ehrenamtlichen Helfern/innen des MHD besetzt werden. Rund ein Drittel der Fahrzeuge müssen vom MHD selbst gestellt und finanziert werden. Solche Einsatzgliederungen sind:
- Führungstrupp (4 HelferInnen)
Aufgaben: Koordination und Leitung der Einsatzgliederung in Ausbildung und Einsatz - Betreuungsgruppe (12 HelferInnen)
Aufgaben: Aufsuchen und Transport von Personen, Unterbringung von Personen in Behelfsunterkünften, z. B. in Schulen und Sporthallen, sowie Verpflegung dieser Personen - Sanitätsgruppe (10 HelferInnen)
Aufgaben: Durchführung von lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe-Leistung, Einrichtung von Verbandplätzen, ärztliche Maßnahmen, Transport in Kliniken - Techniktrupp (4 HelferInnen)
Aufgaben: Unterstützung der eingesetzten Einsatzgliederungen im technischen Bereich
(z. B. Stromzuführung vom Netz oder durch Notstromaggregate, "Feldinstandsetzung" technischer Geräte) - Verpflegungstrupp (3 HelferInnen)
Aufgaben: Versorgung der im Einsatz befindlichen Kräfte
Die Helferinnen und Helfer des MHD erhalten für ihre Aufgaben im Katastrophenschutz eine qualifizierte Ausbildung im jeweiligen Fachdienst. Diese Ausbildung wird überwiegend in den Ortsgliederungen vorgenommen und kontinuierlich weiterbetrieben. Zur Weiterqualifizierung werden Ausbildungslehrgänge auf Bundes- und Diözesanebene angeboten.
In vielen Kommunen wurden bereits sogenannte MANV-Konzepte (Massen-Anfall von Verletzten)verabschiedet. Ab einer gewissen Größe von Unfällen, Katastrophen oder anderen Notfalleinsätzen werden dort Teileinheiten des Katastrophenschutzes zur Unterstützung des Rettungsdienstes mit alarmiert. Das betrifft z. B. die Geräte- oder Krankentransportwagen der Katastrophenschutz-Sanitätsgruppen.
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